Was ist Bürgergeld
Bürgergeld ist die Grundsicherungsleistung für alle, die ihren Mindestbedarf nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte decken können. Es wird vom Jobcenter ausgezahlt und deckt einen Grundbetrag (Regelsatz) für den Lebensunterhalt sowie die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Miete und Heizung.
Der neue Name: Grundsicherungsgeld
✓ Seit 2026 verwendet die Bundesagentur für Arbeit auch die Bezeichnung "Grundsicherungsgeld" für dieselbe Leistung, gleiche Sache, gleiche Beträge, aktualisierter Name. Findest du in einem Jobcenter-Brief beide Begriffe, keine Sorge: sie beziehen sich auf dieselbe Pratica.
Beträge 2026
Für 2026 gibt es keine Erhöhung gegenüber 2025 (man spricht von einer "Nullrunde", bedingt durch den Berechnungsmechanismus zur Preis- und Lohnentwicklung).
| Situation | Monatlicher Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende Person | 563 € |
| Je Partner in einer Paarbeziehung | 506 € |
| Kinder (je nach Alter) | 357 € – 471 € |
Zu diesen Beträgen kommen separat die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Miete und Heizung, anerkannt nach den Vorgaben des örtlichen Jobcenters.
Wer hat Anspruch
- Wer in Deutschland wohnt und den eigenen Mindestbedarf nicht mit Einkommen oder Vermögen decken kann
- Grundsätzlich ist Erwerbsfähigkeit erforderlich (außer bei besonderen Voraussetzungen wie ärztlich bescheinigter Krankheit, Alter)
- In den ersten Monaten des Bezugs gilt eine Vermögensfreigrenze (Karenzzeit)
- Vor dem Bürgergeld sollte immer geprüft werden, ob Wohngeld oder Kinderzuschlag den Bedarf bereits decken: sie sind vorrangige, weniger bindende Leistungen
Hast du eine Nachforderung des Jobcenters erhalten?
Schick sie uns: wir sagen dir genau, was fehlt und bis wann.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Mietvertrag und letzte Zahlungsnachweise
- Gehaltsabrechnungen oder Erklärung fehlenden Einkommens
- Aktuelle Kontoauszüge
- Deutsche Steuer-ID
Häufige Fragen
Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen?
Nein, die beiden Leistungen schließen sich aus: wer Bürgergeld erhält, hat die Wohnkosten bereits darin enthalten.
Was passiert, wenn ich einen Jobcenter-Termin nicht wahrnehme?
Unentschuldigtes Fernbleiben kann laut aktuellem Sanktionsregime zu Leistungskürzungen führen, Verhinderungen sollten immer im Voraus mitgeteilt werden.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesregierung (Regelbedarfe 2026). Informationszwecke, ersetzt keine individuelle Beratung.