In Deutschland leben · Familie

Elterngeld: die Elternzeit-Leistung

9 Min. LesezeitAktualisiert: 06.08.2026Quelle: BEEG, Elterngeldstellen

Was ist Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung, die das Erwerbseinkommen des Elternteils teilweise ersetzt, der nach der Geburt eines Kindes aussetzt oder die Arbeitszeit reduziert, um sich um das Neugeborene zu kümmern, ohne komplett auf Einkommen zu verzichten.

✓ Wichtig: Elterngeld muss aktiv beantragt werden, es kommt nicht automatisch wie manche anderen Familienleistungen.

Beträge 2026

Die Beträge bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.

KennzahlWert
Abgedeckter Anteil des Nettoeinkommens65-67%
Mindestbetrag pro Monat300 €
Höchstbetrag pro Monat1.800 €
Maximale Dauer (Basiselterngeld)bis zu 14 Monate für beide Elternteile zusammen
Einkommensgrenze (ab 2026)175.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Paar

Basiselterngeld vs ElterngeldPlus

Das Basiselterngeld deckt einen kürzeren Zeitraum mit vollem Monatsbetrag ab; das ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Dauer, gedacht für alle, die früher in Teilzeit zurückkehren möchten. Seit 2024 kann nur noch ein Elternteil pro Monat Elterngeld beziehen (außer im Geburtsmonat), es sei denn, mindestens ein Elternteil wählt ElterngeldPlus.

Wer hat Anspruch

Unsicher, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für dich passt?

Schreib uns deine Arbeitssituation: wir helfen dir bei der Orientierung.

Schreib uns

Wie du den Antrag stellst

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle (oft auf Landes- oder Kreisebene) gestellt, meist online, mit den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate vor der Geburt und der Geburtsurkunde des Kindes. Es lohnt sich, ihn frühzeitig zu stellen: die Leistung wird höchstens für die letzten 3 Monate vor Antragstellung rückwirkend gezahlt.

Häufige Fragen

Kann ich Teilzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden, mit anteilig gekürztem Elterngeldbetrag entsprechend dem Erwerbseinkommen.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Es ist direkt steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen beeinflussen kann.

Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Elterngeldstellen. Informationszwecke.