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Kindergeld in Deutschland: der vollständige Ratgeber 2026

12 Min. LesezeitAktualisiert: 06.08.2026Quelle: Familienkasse, Bundesagentur für Arbeit, BMBFSFJ

Was ist Kindergeld

Kindergeld ist eine monatliche Familienleistung des deutschen Staates für Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern, unabhängig vom Familieneinkommen. Rechtlich handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), keine Sozialleistung, deshalb wird es an alle anspruchsberechtigten Familien ausgezahlt, ohne Einkommensgrenzen.

Ausgezahlt wird es von der Familienkasse, der zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit, auch italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz oder steuerlichem Sitz in Deutschland haben Anspruch.

✓ Wichtig: Der Anspruch entsteht automatisch mit der Geburt des Kindes, muss aber immer schriftlich beantragt werden, er kommt nicht von selbst.

Beträge 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Betrag pro Kind, ohne Staffelung nach Kinderzahl.

ZeitraumMonatlicher Betrag pro Kind
Ab 01.01.2026259 €
2025255 €

Der Betrag ist für das erste, zweite, dritte und jedes weitere Kind identisch, seit 2023 gibt es keinen Zuschlag mehr ab dem dritten Kind.

Wer hat Anspruch

Benötigte Unterlagen

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Wie du den Antrag stellst

Der Antrag wird bei der für den Wohnort oder die Arbeitssituation zuständigen Familienkasse gestellt. Möglich ist die Antragstellung online über das eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit oder in Papierform. Anzugeben sind persönliche Daten, Steuer-ID von Eltern und Kind, Bankverbindung sowie bei Kindern in Ausbildung die entsprechenden Nachweise.

Fristen und Auszahlung

Nach Bewilligung erhält der Antrag eine Kindergeldnummer, anhand derer der monatliche Zahlungstermin gestaffelt wird. Jährliche Erhöhungen werden automatisch angewendet, ohne neuen Antrag.

Häufige Fragen

Kann ich Kindergeld erhalten, wenn ich in Italien wohne, aber in Deutschland arbeite?

In vielen grenzüberschreitenden Fällen ja, aber die Familienkasse verlangt zusätzliche Unterlagen, der Einzelfall muss geprüft werden.

Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?

Nein. Einmal bewilligt, bleibt der Antrag gültig; Betragsanpassungen erfolgen automatisch. Änderungen der Situation (z. B. Ausbildungsende) müssen aber gemeldet werden.

Mindert Kindergeld andere Leistungen wie Bürgergeld?

Kindergeld wird bei der Berechnung anderer einkommensabhängiger Leistungen in der Regel als Einkommen angerechnet, eine Einzelfallprüfung lohnt sich.

Quellen: Familienkasse / Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Familie (BMBFSFJ). Informationszwecke, ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.