Das Problem: zwei unterschiedliche Systeme
Wer sowohl in Italien als auch in Deutschland gearbeitet hat, findet sich oft mit auf beide Länder verteilten Beitragszeiten wieder, ohne in einem der beiden die Mindestjahre für die Rente zu erreichen. Die europäische Koordinierung der Rentensysteme (EU-Verordnung 883/2004) löst genau dieses Problem.
✓ Wichtig: Die in Italien und Deutschland eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren und müssen nicht von einem Land ins andere übertragen werden, sie bleiben jeweils im eigenen System, werden aber für den Nachweis des Rentenanspruchs zusammengerechnet.
Die Zusammenrechnung der Beiträge
Durch die Zusammenrechnung werden die in beiden Ländern erworbenen Beitragszeiten allein zur Feststellung der erforderlichen Mindestversicherungszeit addiert. Jedes Land berechnet und zahlt dann seinen eigenen Rentenanteil auf Basis der dort tatsächlich eingezahlten Beiträge (Pro-rata-System).
Wo der Antrag gestellt wird
Der Antrag wird bei nur einem Träger gestellt: dem des Wohnsitzlandes zum Zeitpunkt der Antragstellung, oder dem des letzten Beschäftigungslandes, je nach Fall. Der Träger, der den Antrag entgegennimmt, kümmert sich dann um die Kommunikation mit dem Träger des anderen Landes für dessen Zuständigkeitsbereich, es müssen nicht zwei getrennte Anträge gestellt werden.
Du hast Beiträge sowohl in Italien als auch in Deutschland und weißt nicht, wo du anfangen sollst?
Schreib uns deine Situation: wir helfen dir bei der Orientierung, wo der Antrag zu stellen ist.
Die Pro-rata-Berechnung
Jeder Rentenversicherungsträger (INPS für Italien, Deutsche Rentenversicherung für Deutschland) berechnet den eigenen Anteil allein anhand der im eigenen System eingezahlten Beiträge, nach den jeweils eigenen Berechnungsregeln. Der Rentner erhält also zwei getrennte Zahlungen, eine je Land, im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen.
Benötigte Unterlagen
- Italienischer Beitragsauszug (verfügbar über das INPS-Portal)
- Deutscher Rentenauszug (Rentenauskunft, bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern)
- Personalausweis
- Arbeitsnachweise für die Zeiten in beiden Ländern
Häufige Fragen
Muss ich unbedingt Beiträge in beiden Ländern haben, um von der Zusammenrechnung zu profitieren?
Ja, die Zusammenrechnung ist gerade dann sinnvoll, wenn die Beiträge auf mehrere EU-Länder verteilt sind und keines der beiden allein die Mindestversicherungszeit erreichen würde.
Kann ich die italienische Rente erhalten, während ich dauerhaft in Deutschland wohne?
Ja, die italienische Rente wird auch an Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land ausgezahlt.
Quellen: INPS, Deutsche Rentenversicherung, EU-Verordnung 883/2004. Informationszwecke, ersetzt keine individuelle Rentenberatung.