Was ist Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (oder zu den Wohnkosten bei Eigentümern) für Haushalte mit bescheidenem, aber nicht so niedrigem Einkommen, dass sie unter das Bürgergeld fallen. Es ist eine nicht rückzahlbare, steuerfreie Leistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).
✓ Wichtig: Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus, wer bereits Bürgergeld erhält, hat die Mietkosten darin bereits enthalten und beantragt kein separates Wohngeld.
Beträge 2026
Die Beträge 2026 bleiben auf dem Niveau von 2025 (die nächste Anpassung ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen). Im Schnitt erhalten Wohngeld-Empfänger etwa 370 € im Monat als Zuschuss zu Miete und Heizkosten, der genaue Betrag hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und der "Mietstufe" der Wohngemeinde ab.
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Durchschnittlicher Zuschuss | ≈ 370 €/Monat |
| Nächste Betragsanpassung | 1. Januar 2027 |
| Typische Bewilligungsdauer | 12 Monate (bis zu 24 in Ausnahmefällen) |
Wer hat Anspruch
- Haushalte mit Erwerbseinkommen über der Mindestgrenze, das aber nicht für die volle Miete reicht
- Wer nicht bereits Bürgergeld oder andere Leistungen mit enthaltenen Wohnkosten erhält
- Sowohl Mieter (Wohngeld als Mietzuschuss) als auch Eigentümer (Wohngeld als Lastenzuschuss)
Unsicher, ob Wohngeld oder Bürgergeld in deinem Fall sinnvoller ist?
Schreib uns deine Situation: wir helfen dir bei der Orientierung.
Wie es berechnet wird
Die Berechnung berücksichtigt drei Faktoren: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Mietstufe der Gemeinde (Stufe I-VII, höher in Großstädten). Jede Wohngeldstelle wendet die offizielle Formel des WoGG an; viele Gemeinden bieten einen orientierenden Online-Rechner an.
Wie du den Antrag stellst
Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Wohngemeinde gestellt, mit Mietvertrag, aktuellen Gehaltsabrechnungen und Personalausweis. Es lohnt sich, rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Bescheids zu verlängern: eine verspätete Erneuerung kann zu einer vorübergehenden Zahlungsunterbrechung führen.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig beantragen?
Ja, es sind unterschiedliche, kombinierbare Leistungen; Kindergeld wird in der Regel als Einkommen bei der Wohngeldberechnung angerechnet.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen während des Bewilligungszeitraums ändert?
Wesentliche Einkommensänderungen müssen der Wohngeldstelle gemeldet werden, die den Betrag neu berechnen kann.
Quellen: kommunale Wohngeldstellen, Wohngeldgesetz (WoGG). Informationszwecke, ersetzt keine individuelle Beratung.